Als gesetzliche Versicherte ist der Antrag für eine außervertragliche Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse notwendig. Einen Anspruch hierfür haben Sie, wenn Sie zeitnah keinen Therapieplatz bei
einem kassenzugelassenen Therapueten finden.
Hier ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld Ihre Krankenversicherung kontaktieren und sich informieren, wie die Bedingungen für eine außervertraglich, private Psychotherapie aussehen. In der Regel
sollten hier keine Hürden entstehen.