Meine psychotherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis, d.h. es wird grundsdätzlich mit reservierten Terminen gearbeitet. Dies bedeutet, dass der Patient sich verpflichtet, die Termine pünktlich wahrzunehmen; die Therapeutin verpflichtet sich ebenfalls, die vereinbarten Termine für die Behandlung freizuhalten.
Im Gegensatz zu klassischen „Wartezimmer-Praxen“, kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Es kann kein anderer Patient gleichzeitig bestellt werden. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminsvereinbarungen notwendig.
Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden (ausgenommen Unfälle oder Krankheitsfall) bzw. mindestens 24 Stunden vorher nicht abgesagt werden, ist der Patient nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, der Therapeutin die hierdurch entfallende Vergütung ("Ausfallhonorar") zu ersetzen.
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Sie können mir gerne grob Ihr Anliegen schildern und eine Telefonnummer mit Namen hinterlassen, unter der ich Sie erreichen kann. Ich bemühe mich Sie zeitnah zu kontaktieren.
Im telefonischen Erstkontakt erhalten Sie ausführliche Informationen rund um die Therapie. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen ich mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.
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