Unter dieser Hotline finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen einen zeitnahen Termin in einer offenen Sprechstunde an Ihrem Wohnort vermitteln können.
Rufen Sie unter der folgenden Telefonnummer direkt an und fragen nach einem Therapieplatz an Ihrem Wohnort (bis max. 30km). Sollten Sie nach dem Sie bei diesem Erstkontakttermin keinen Therapieplatz erhalten (siehe Formular PTV-11, die Sie nach einem Ersttermin erhalten), können Sie einen Antrag auf Psychotherapie in der Kostenerstattung stellen.
Die Unterlagen für den Antrag auf Kostenerstattung, finden Sie im folgenden in einer kompakten Word-Datei. Sie finden darin sowohl das Antragsschreiben als auch die übrigen Unterlagen, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können; idealerweise haben Sie das Formblatt PTV-11, die Sie in einer offenen Sprechstunde* eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten erhalten auch beigefügt.
Zudem hat ihr behandelnder Hausarzt oder Psychiater meist in der Regel eine eigene Notwendigskeitsbescheinigung, die er/sie Ihnen ausstellen.
Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen eine positive Zusage schriftlich mitteilt, können wir gerne zeitnah einen Termin für die probatorischen Sitzungen vereinbaren.
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